Sprache: Deutsch
18.6.1971 (Freitag)
Bericht der Arbeitsgruppe für die Prüfung der Rechtsgrundlagen der Entwicklungshilfe
Aktennotiz / Notiz (No)
Die Arbeitsgruppe für die Prüfung der Rechtsgrundlagen der Entwicklungshilfe ist sich einig, dass ein Verfassungsartikel nicht nötig ist. Uneinig ist sie sich hingegen betreffend die Frage, ob die Entwicklungshilfe einer gesetzlichen Grundlage bedarf.
Aktenzeichen:
t.010
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Abgedruckt in
Sacha Zala et al.
(Hg.)
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 25, Dok. 77
volume linkZürich/Locarno/Genève 2014
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