Langue: allemand
8.6.1971 (mardi)
Lettre (L)
Die Kantone als Träger der nationalen Gesetzgebung auf dem Gebiet der Heilmittelkontrolle werden je länger desto mehr mit internationalen Entwicklungen konfrontiert und haben die Erfüllung der auf diesem Gebiet geschlossenen Staatsverträgen zu gewährleisten.
Référence: 1.14-153
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