Language: German
8.7.1969 (Tuesday)
Letter (L)
Für die Wahrung der schweizerischen Interessen in Nigeria ist es wichtig, dass die Eidgenossenschaft und das IKRK in Lagos getrennt operieren und dass die Anliegen der Schweiz und jene der Genfer Organisation bei den nigerianischen Amtsstellen nicht vermischt werden.
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