Langue: allemand
9.12.1969 (mardi)
Rechtshilfe
Lettre (L)
Beamte der ceylonesischen Kriminalpolizei wollen ein Visum für die Schweiz um eine umfassende Strafuntersuchung in zivil- und devisenrechtlichen Fragen vornehmen zu können. Hinweis schweizerischerseits auf die Möglichkeit der Rechtshilfe und das schweizerische Bankgeheimnis.
Références: 426.2s.B.44.32.Ceyl.0
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