Langue: allemand
24.6.1965 (jeudi)
Verkehr mit Vertretern von der Schweiz nicht anerkannter Regierungen
"Azad Kashmir"
"Azad Kashmir"
Lettre (L)
• confidentiel
Für die Schweiz stellt sich die Frage der Anerkennung von "Azad Kashmir" nicht. Mit dessen Vertretern soll nur im Rahmen der lokalen Usanzen verkehrt werden.
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