Langue: allemand
24.6.1965 (jeudi)
Verkehr mit Vertretern von der Schweiz nicht anerkannter Regierungen
"Azad Kashmir"
Lettre (L) • confidentiel
Für die Schweiz stellt sich die Frage der Anerkennung von "Azad Kashmir" nicht. Mit dessen Vertretern soll nur im Rahmen der lokalen Usanzen verkehrt werden.
Références: F.10.1B.22.71.15.0B.22.52.0
Recommandation de citation: Copier

Emplacement

PDF