Language: German
24.6.1965 (Thursday)
Verkehr mit Vertretern von der Schweiz nicht anerkannter Regierungen
"Azad Kashmir"
Letter (L) • confidential
Für die Schweiz stellt sich die Frage der Anerkennung von "Azad Kashmir" nicht. Mit dessen Vertretern soll nur im Rahmen der lokalen Usanzen verkehrt werden.
File references: F.10.1B.22.71.15.0B.22.52.0
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