Sprache: Deutsch
24.6.1965 (Donnerstag)
Verkehr mit Vertretern von der Schweiz nicht anerkannter Regierungen
"Azad Kashmir"
Schreiben (L) • vertraulich
Für die Schweiz stellt sich die Frage der Anerkennung von "Azad Kashmir" nicht. Mit dessen Vertretern soll nur im Rahmen der lokalen Usanzen verkehrt werden.
Aktenzeichen: F.10.1B.22.71.15.0B.22.52.0
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