Langue: allemand
11.7.1945 (mercredi)
Lettre (L)
Wie alle Diplomaten des deutschen Reichs erhielt Otto Köcher im Mai 1945 von der Fremdenpolizei eine Frist von zwei bis drei Monaten zur Ausreise. Da die Grenzen geschlossen waren, brauchte es dafür die Zustimmung der französischen Behörden, sodass Köcher mitteilen sollte, wann und wo er auszureisen gedenke.
Référence: D.3913
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