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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 16, doc. 94
volume linkZürich/Locarno/Genève 1997
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E7110#1967/32#46698* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 7110(-)1967/32 1745 | |
Titre du dossier | Verhandlungen mit den alliierten Besetzungsbehörden in Deutschland (Diverse besetzte Zonen) (1946–1946) | |
Référence archives | 900 • Composant complémentaire: Deutschland |
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E1004.1#1000/9#14190* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 1004.1(-)1000/9 473 | |
Titre du dossier | Beschlussprotokoll(-e) 25.09.-27.09.1946 (1946–1946) |
dodis.ch/1994 BUNDESRAT
Protokoll der Sitzung vom 27. September 19461 2442. AUFNAHME DER WIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN MIT DER AMERIKANISCHEN UND ENGLISCHEN BESATZUNGSZONE IN DEUTSCHLAND
Protokoll der Sitzung vom 27. September 19461
«Der Handelsverkehr mit dem früheren deutschen Wirtschaftsraum beschränkt sich heute noch auf die französische und die russische Besetzungszone. Bei der einen hat schon im November 19452 die Regelung des Grenzverkehrs, bei der andern kürzlich3 das Bedürfnis, bestimmte Waren aus der Schweiz zu beziehen, den äussern Anlass zu generellen Vereinbarungen über den Waren- und Zahlungsverkehr mit der Schweiz gegeben. Im Verhältnis zu den anglo-amerikanischen Besetzungszonen4 blieb auch die Anbahnung eines geregelten Warenverkehrs vermittelst privater Kompensationsgeschäfte erfolglos, weil die betreffenden Besetzungsbehörden derartige Geschäfte grundsätzlich ablehnen. Nur «on a government to government basis» wäre nach Auffassung der massgebenden alliierten Stellen in vereinzelten Fällen ein Geschäftsabschluss gegen Dollarzahlung möglich gewesen. Aus grundsätzlichen Erwägungen und der Konsequenzen halber ist jedoch schweizerischerseits nicht auf solche Staatsgeschäfte eingetreten worden.
Erst im Zusammenhang mit der Akkreditierung von Herrn Legationsrat de Rham als «senior consular representative» bei den zentralen britischen Besetzungsbehörden äusserten diese die Bereitschaft, mit der Schweiz in Verhandlungen über eine grundsätzliche Regelung des beidseitigen Warenverkehrs einzutreten. Wie schon bei früheren vereinzelten Lieferofferten wird aber ein Geschäftsabschluss «on a government to government basis» zur Bedingung gemacht. In gleicher Weise hat auch die für den Aussenhandel in der amerikanischen Zone zuständige Stelle in Berlin, das OMGUS (Office of Military Government for Germany, United States) anlässlich der mündlichen Kontaktnahme im Verlaufe der Verhandlungen mit der sowjetischen Militäradministration in Berlin zu der Frage der Aufnahme der Wirtschaftsbeziehungen Stellung genommen. Von beiden Besetzungsbehörden wurde gewünscht, vorgängig der Wirtschaftsbesprechungen detaillierte Zusammenstellungen über die schweizerischen Bezugswünsche zu erhalten. Es zeigt sich, dass bei beiden Zonen nun vor allem Interesse an einer Ingangbringung der Ausfuhr nach der Schweiz besteht, um durch den damit verbundenen Dollaranfall die beträchtlichen finanziellen Leistungen ihrer Länder zugunsten Deutschlands zu reduzieren. Ein Import von Schweizerwaren wird erst in zweiter Linie in Betracht kommen. Dem Inhalt eines der amerikanischen Gesandtschaft in Bern vom OMGUS zugegangenen Telegramms und den Erklärungen einzelner Mitarbeiter von Frederick Winant, civilian chief, Trade and Commerce Branch des OMGUS zufolge ist insbesondere mit der Lieferung folgender deutscher Waren aus der amerikanischen Zone zu rechnen:
Hopfen, Porzellanwaren, Spielzeuge, Photoapparate und andere feinmechanische Präzisionsinstrumente, Bijouterie- und Silberwaren, Auto-Ersatzteile, Setzmaschinen-Matrizen für das schweizerische Druckereigewerbe, Graphit-Elektroden, Isolationsmaterial (Steatit), Christbaumschmuck.
Ausserdem soll das OMGUS ganz allgemein daran interessiert sein, auf der Basis von Lohnumarbeitungsgeschäften gegen die Anlieferung der entsprechenden Rohstoffe Halb- oder Fertigfabrikate zu liefern, was sich unter Umständen speziell für die schweizerische Textilindustrie vorteilhaft auswirken könnte. Die Bezüge aus der Schweiz müssten dagegen auf die für eine minimale Aufrechterhaltung der deutschen Wirtschaft unentbehrlichen Artikel, wie Lebensmittel, Saatgut und sonstige Sämereien, Düngemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Textil- und andere Rohstoffe und Halbfabrikate beschränkt werden. Es versteht sich, dass diese Bezugswünsche schweizerischerseits nur in ganz geringem Umfang befriedigt werden können. Nähere Angaben darüber, wie sich die englischen Besetzungsbehörden die Gestaltung eines Warenaustausches vorstellen, fehlen.
Neben den Listen über die schweizerischen Bezugswünsche und Liefermöglichkeiten, die vor allem die Artikel des herkömmlichen friedensmässigen Warenverkehrs mit Deutschland beschlagen, wie Tonerde, Kalisalze, Eisenund Stahlprodukte, Chemikalien, Werkzeuge etc. – über den Bezug von Kohle wird wohl nicht verhandelt werden können, da hiefür die ECO in London zuständig ist – wurde den englischen und amerikanischen Besetzungsbehörden ein vorläufiges Verhandlungsprogramm übergeben, welches die nach schweizerischer Auffassung abzuklärenden Punkte zusammenfasst. Es sind dies:
1. Festsetzung des Abwicklungsmodus für Import- und Exportgeschäfte zwischen den betreffenden Besetzungsbehörden und den schweizerischen Firmen (der Abschluss von Staatsgeschäften wird weiterhin abgelehnt werden müssen, umsomehr als nach neuesten Meldungen heute die Haltung, insbesondere britischerseits, in bezug auf die Frage der Vertragsabschlüsse von Regierung zu Regierung weniger starr sein soll).
2. Festsetzung des Zahlungsmodus: Errichtung eines Schweizerfrankenkontos zugunsten der zuständigen alliierten Aussenhandelsstelle bei der Schweizerischen Nationalbank in Zürich, aus welchem die allfälligen schweizerischen Lieferungen bezahlt werden können. Der jeweilige Saldo auf Monatsende zugunsten der Besetzungsmächte könnte in USA-Dollars abgerufen werden.
3. Fixierung von beidseitigen Warenbezugslisten.
4. Frage der Zulassung schweizerischer Presseerzeugnisse in der amerikanischen und englischen Zone.
5. Abklärung der Übermittlung von Geschäftskorrespondenz zwischen den alliierten Aussenhandelsstellen und den Schweizerfirmen sowie der Schweizerischen Nationalbank.
6. Sicherstellung der Transporte in beidseitiger Richtung.
Einen weitern Verhandlungspunkt bildet auf Vorschlag des Politischen Departements die Frage der Erteilung von Ein- und Ausreisevisen durch die Besetzungsregierungen für Geschäftsreisende, für Schweizerbürger, die sich zu Ferienaufenthalten oder Besuchszwecken in die Heimat begeben möchten, und für Landsleute, die vor oder nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches in die Schweiz zurückgekehrt sind und wieder nach Deutschland an ihren früheren Wohnort bezw. ihre frühere Arbeitsstätte zurückkehren möchten.
Die Verhandlungspartner sind die Trade and Commerce Branch, Economic Division des OMGUS in Berlin einerseits und die Commerce Section, Economic Division, Control Commission for Germany (British Element) in Minden anderseits. Auf speziellen Wunsch der Besetzungsmächte soll sich nur eine kleine Delegation nach Berlin begeben. Ob und inwieweit im Zusammenhang mit der vorgesehenen wirtschaftlichen Verschmelzung der angloamerikanischen Besetzungszonen die Besprechungen, zu welchen die Einladungen durch die beiden Besetzungsmächte separat ergangen sind, zusammengelegt werden können, wird sich erst an Ort und Stelle zeigen.»
Antragsgemäss wird beschlossen:
1. Vom vorstehenden Bericht wird im zustimmenden Sinne Kenntnis genommen und anfangs Oktober sind die Verhandlungen entsprechend den obigen Ausführen aufzunehmen. [...]5
- 1
- E 1004.1 1/473.↩
- 2
- Zu den Wirtschaftsverhandlungen im Oktober/November 1945 mit der französischen Besatzungszone vgl. E 7110/1967/32/900Deutschland/14.↩
- 3
- Zu den Wirtschaftsbeziehungen mit der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands vgl. das BR-Prot. Nr. 1700 vom 22. Juli 1947, E 1004.1 1/483, dodis.ch/1580.↩
- 4
- Zu den Verhandlungen mit diesen beiden Zonen vgl. E 7110/1967/32/900Deutschland/15 und 16.↩
- 5
- Die Verhandlungen mit der englischen und der amerikanischen Zone wurden am 18. Oktober 1946 abgeschlossen, vgl. BR-Prot. Nr. 2622 vom 18. Oktober 1946, E 1004.1 1/474, dodis.ch/1484. Für die Wirtschaftsdelegation wurden folgende Mitglieder bestellt: P. V. Keller, E. Frey, F. Real, H. Hürzeler, H. Marti.↩
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