Katangische Studenten; Banknoten für Katanga und Guinea
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 21, doc. 127
volume linkZürich/Locarno/Genève 2007
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1976/17#2219* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1976/17 386 | |
Dossier title | Währungsfragen (Druck von Banknoten in der Schweiz) (1960–1963) | |
File reference archive | C.41.121.0 • Additional component: Kongo Leopoldville |
dodis.ch/15289 Interne Notiz des Politischen Departements1 Katangische Studenten; Banknoten für Katanga und Guinea
Sie haben gewünscht2, über die beiden randvermerkten Fragen näher orientiert zu werden. Wir können Ihnen folgendes mitteilen:
1. Studenten aus Katanga
Es ist zutreffend, dass sich junge Katanger in grösserer Zahl in unserem
Lande aufhalten. Ihrer Anwesenheit liegt eine von den Behörden in Elisabethville (Tschombé) geförderte und wahrscheinlich von der «Union minière» finanzierte Aktion zugrunde, als deren Trägerin ein «Bureau d’Etudes
Belgo-Suisse» auftritt. Leiter der Aktion ist ein Franzose namens Texier. In
Zweck der Aktion ist, junge Katanger, die in ihrem Lande zur Übernahme von Verwaltungsposten vorgesehen sind, in die administrativen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Aufgaben der Verwaltungsorganisation einzuführen. Zurzeit befinden sich bei uns 77 dieser Studenten in drei auf Fribourg, Neuchâtel und Sion verteilten Gruppen, wo sie in
Sammelquartieren untergebracht sind und in speziell für sie organisierten
Kursen (vornehmlich an den Universitäten bzw. der Handelsschule von Sion) ausgebildet werden.
Die Einreise dieser Leute erfolgte teils im Oktober, teils im Dezember 1960.
Das schweizerische Einreisevisum war ihnen von der Eidg. Fremdenpolizei zum voraus zugesichert worden; es wurde ihnen – da der Delegierte unseres
Generalkonsulates in Léopoldville für die Provinz Katanga keine Visumkom petenz besitzt – bei der Ankunft in Cointrin ausgestellt. Von einer visumlosen
Einreise kann also nicht die Rede sein. Sämtliche 77 Stipendiaten werden unser
Land – die Neuenburger und Freiburger Gruppe nach Absolvierung eines sechsmonatigen, die Walliser Gruppe nach Beendigung eines dreimonatigen
Zyklus – Ende März verlassen.
Die wesentlichen Vorbereitungen für den Stage waren von Anwalt Martin direkt mit den zuständigen kantonalen Behörden getroffen worden. Die
Eidg. Fremdenpolizei hatte ihrerseits vor der Visumerteilung mit unserem
Dienst für Technische Hilfe Fühlung genommen, der dem Projekt durchaus fernsteht, aber grundsätzlich keine Einwendungen erhob. Dagegen wurden die
Bundespolizei und die Abteilung für politische Angelegenheiten nicht konsultiert. Wir haben inzwischen gemeinsam das Nötige veranlasst, damit Entscheide dieser Art inskünftig unter Mitwirkung aller interessierten Bundesstellen
(Frepo, Bupo, Technische Hilfe, Sektion West) und unter Berücksichtigung sämtlicher, auch der politischen Gesichtspunkte erfolgen.
Im Sinne dieser Vereinbarung hat die Eidg. Fremdenpolizei das Departement benachrichtigt, dass ihr zurzeit ein neues Gesuch von Herrn Martin für die Einreise eines zweiten Kontingents von 60 katangischen Stipendiaten vorliegt, die im Rahmen der gleichen Organisation von April bis Juni 1961 in Sion einen dreimonatigen Kurs absolvieren sollen. (Für den Herbst 1961 sind wieder sechsmonatige Kurse in Neuchâtel und Fribourg geplant.) Die
Walliser Behörden sind mit dem neuen Projekt einverstanden; der Dienst für
Technische Hilfe hat seinerseits nichts dagegen einzuwenden, nachdem sich die
Anwesenheit der katangischen Stipendiaten auf die Plazierung seiner eigenen
Kandidaten nicht nachteilig ausgewirkt hat.
Wir sind uns, bei der speziellen Stellung Katangas, gewisser politischer
Risiken, die mit der Angelegenheit namentlich nach den jüngsten Ereignissen verbunden sind, vollauf bewusst. Anderseits waren die Erfahrungen mit den katangischen Stipendiaten bisher gut. Zu beachten ist auch, dass
Katanga der einzige Teil des Kongo ist, in dem unsere dort lebenden Landsleute bisher praktisch nie behelligt wurden, während sie namentlich in den «lumumbistischen» Gebieten (Province Orientale, Kivu) dauernd schweren Anfechtungen ausgesetzt sind. Schon nur aus Rücksicht auf unsere
Kolonie und die nicht unbedeutenden schweizerischen Wirtschaftsinteressen in Katanga neigen wir deshalb in Abwägung der verschiedenen Umstände dazu, uns der geplanten Einreise der zweiten Gruppe nicht zu widersetzen; dabei behalten wir uns selbstverständlich vor, die Situation im Herbst neu zu überprüfen. – Dürfen wir Sie um Mitteilung bitten, ob Sie damit einverstanden sind?
2. Banknoten für Katanga und Guinea
Ein erster Druckauftrag für Katanga-Banknoten war, wie Sie wissen, vergangenen Herbst von der katangischen «Regierung» an die Roto-Sadag SA in Genf vergeben worden. Wir hatten, als wir davon Kenntnis erhielten, die
Rechtslage geprüft, waren aber zusammen mit der Bundesanwaltschaft zum
Schlusse gelangt, dass die Bundesbehörden über keine Handhabe verfügten, um gegen die Übernabme eines solchen Auftrags (privates Rechtsgeschäft) einzuschreiten. Für Einzelheiten sei auf die Ihnen hierüber von uns am 17. November 1960 erstattete Notiz (Beilage)3 hingewiesen.
Es hat sich inzwischen gezeigt, dass diese Banknoten hinsichtlich Papierund Druckqualität ungenügend sind. Es wird deshalb von katangischer Seite ein Neudruck erwogen, wobei der Auftrag möglicherweise an Orell Füssli in
Zürich vergeben werden soll. Wir haben der Nationalbank, die von Orell Füssli um Stellungnahme ersucht worden war, mitgeteilt, dass wir gegen die Übernahme des Auftrags durch die Zürcher Firma keine Einwendungen erheben würden, dass aber ein politisches Interesse an der Sache für uns an und für sich nicht bestehe und dass sie somit rein vom kommerziellen Standpunkt aus betrachtet werden müsse.
Von einem Druckauftrag fur Guinea-Banknoten, der von der Schweiz zurückgewiesen worden sei, ist weder dem Politischen Departement noch der
Nationalbank (Dir. Hay) irgend etwas bekannt. Das schliesst nicht unbedingt aus, dass eine private Firma ein entsprechendes Angebot aus kommerziellen
Gründen abgelehnt haben könnte. Doch erscheint dies unwahracheinlich; denn die Zahl der Firmen, die über das Rüstzeug für den Banknotendruck verfügen, ist gering, und die Nationalbank wird von ihnen in der Regel über solche
Geschäfte orientiert gehalten. – Die zur Diskussion stehende Behauptung wegen der Guinea-Banknoten geht übrigens auf die «Voixouvrière»4 zurück; die Schweizerische Politische Korrespondenz hat bereits vor zwei Wochen dagegen Stellung genommen (Beilage)5.
Wegen des erneuten Vorwurfs der «Voixouvrière» vom 16. Februar
(Beilage)6, wonach Guinea verhindert worden sei «de frapper monnaie chez nous», haben wir uns noch mit der Eidg. Münzstätte (Dir. Schmid) ins
Benehmen gesetzt, die schon verschiedentlich ausländische Prägaufträge
übernommen hat. Auch sie weiss von einer guineischen Anfrage betreffend
- 1
- E 2001(E)1976/17/386. Paraphe: PO. Diese Notiz für M. Petitpierre wurde von R. Probst verfasst.↩
- 2
- Vgl. die Notiz von M. Petitpierre vom 20. Februar 1961, nicht abgedruckt.↩
- 3
- Vgl. die Notiz von R. Kohli an M. Petitpierre vom 17. November 1960, nicht abgedruckt (dodis.ch/15332).↩
- 4
- Zur Frage der Rolle der Voix Ouvrière betreffend die Diskussion um den Druck von Banknoten für Guinea vgl. die Notiz von B. Turrettini vom 14. Oktober 1960, E 2003(A) 1971/44/98.↩
- 5
- Diese Beilagen befinden sich nicht im Dossier C.41. Congo.121.0 (Allgemeines), E 2001(E) 1976/17/386.↩
- 6
- Idem.↩
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