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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 21, doc. 107
volume linkZürich/Locarno/Genève 2007
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2800#1967/59#1123* | |
Old classification | CH-BAR E 2800(-)1967/59 90 | |
Dossier title | Lindt August (1952–1961) | |
File reference archive | 44.079 |
dodis.ch/10993
Der schweizerische Botschafter in Washington, A. Lindt, an den Vorsteher des Politischen Departements, M. Petitpierre1
Während meines letzten Aufenthaltes in New York als Hochkommissär2 habe ich zwei Besprechungen mit Hammarskjöld über die Entwickung im
Kongo und über das Verhältnis des Generalsekretärs zur Sowjetunion. Da ich diese Gespräche nicht in meiner gegenwärtigen Eigenschaft hielt, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie meine Ausführungen als nur für Sie persönlich bestimmt betrachten würden.
Solange Vize-Aussenminister Kuznetsov im Sicherheitsrat als russischer Vertreter amtete, blieben die Beziehungen zwischen H. und den Russen durchaus freundschaftlich. Die Rückberufung Kuznetsovs und seine Ersetzung durch Zorin brachte vollständig unvermittelt den Umschwung. H. glaubt, dass der russische Entschluss zur Aufnahme des Angriffs gegen den Generalsekretär in Moskau in dem Augenblick gefasst wurde, da der Kreml zur Überzeugung gelangte, dass die Institution des Generalsekretärs zu einer «troisième force» geworden sei, über die er keinen Einfluss ausüben kann.
Hätte die Sowjetunion sich darauf beschränkt, den Rücktritt H.’s und seine Ersetzung durch einen Asiaten zu fordern, wäre H. nichts anderes übrig geblieben, als zu demissionieren. Denn die afro-asiatische Gruppe hätte in diesem Falle den sowjetischen Vorschlag unterstützt. Die Russen isolierten sich jedoch, indem sie die Ersetzung des Generalsekretärs durch ein Dreier Komitee verlangten.3
H. glaubt, seine Mission so lange erfüllen zu können, als es ihm gelingt, die Unterstützung der geschlossenen Gruppe der Afro-Asiaten aufrecht zu erhalten. Die Russen hatten nicht damit gerechnet, dass ihm diese Unterstützung – auf Grund seiner Rolle im Suezkonflikt4 und im Fragekomplex des Mittleren Ostens5 – zuteil werde. Brüchige Stellen, was diese Unterstützung des Generalsekretärs anbelangt, bestehen. Nicht betreffs Sekou
Tourés, der – im Gegensatz zur allgemeinen Weltmeinung – durchaus kein Gefolgsmann der Sowjetunion sei, wenn sich auch einige «fellow travelers» in seiner Umgebung fänden, wohl aber bei N’kruma, der sich immer mehr an die Sowjetunion anzulehnen beginne. Gefährlich bleibe Krishna Menon, der zwar in der Generalversammlung, nicht aber bei Nehru an Einfluss verloren habe. Diese Konstellation zwingt H., in allen Fragen, die für die Afro-Asiaten bedeutungsvoll sind, zu grosser Umsicht.
H. zeigte mir seinen Notenwechsel mit der Belgischen Regierung, der auf belgischer Seite Züge äusserster Gereiztheit aufweist. Gegenwärtig träfe im
Kongo6 täglich 260 belgische Experten ein. Was Katanga anbelangt, sind sie direkt finanziert von der Union Minière. Im übrigen Kongo werden die Gehälter dieser Experten zu einem Teil von der Belgischen Regierung bezahlt.
H. beharrt auf der Zurückziehung dieser Experten und auf die Einspannung der belgischen Hilfe in den Rahmen der UN aus zwei Gründen: a) Einzig eine energische Haltung Belgien gegenüber ermöglicht es H., eine ebenso klare Haltung bezüglich der Sowjetunion aufrecht zu erhalten. b) Die neue belgische Infiltration kann im Kongo eine nationalistische Reaktion auslösen, die eine Rückkehr Lumumba’s zur Macht7 erleichtern mag.
Die Rückkehr Lumumba’s, den H. als «Baby Hitler» bezeichnet, kann im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. «Lumumba, in his old form, is impossible to work with.» In einer neuen Inkarnation könnte er aber einigermassen tragbar sein, worunter sein Einbau in ein parlamentarisches System, stark genug ihn wirksam zu bremsen, zu verstehen ist.
Präsident Kasavubu hat als heute einzige legale politische Persönlichkeit im Kongo sehr starke Karten in der Hand, die er jedoch aus Trägheit nicht auszuspielen versucht.
H. ist getrost, dass er in der neuen Kongo-Debatte der Generalversammlung, in der seine Haltung gegenüber Belgien zur Diskussion steht, wiederum eine starke Mehrheit hinter sich vereinigen kann. Er weiss allerdings, wie schwer es für die meisten Staaten ist, seine vollständig objektive Haltung, die ihn zwingt à tour de rôle Stellung gegen Belgien und die Sowjetunion zu beziehen, zu würdigen. Es ist sein Schicksal, bald vom Osten und bald von Belgien als Verräter bezeichnet zu werden. «Diese Arbeit ist sehr interessant, wenn man sich daran gewöhnt, ungerecht beschimpft zu werden.» H. sieht seine Stellung dadurch erschwert, dass in der diesjährigen Session der Generalversammlung keine eigentliche Politik des Westens zu erkennen ist. Die Vereinigten Staaten haben es nicht vermocht, dem Kongoproblem gegenüber ihre Politik auf eine einigermassen eindeutige Linie auszurichten.
H. macht sich keinerlei Illusion darüber, dass die UN-Aktion im Kongo8 auch heute noch scheitern könnte.
H. hat sich in der gegenwärtigen Krise seine Klarheit des Geistes bewahrt und zeigt keinerlei Anzeichen der Ermüdung oder der Depression.
- 1
- Schreiben: E 2800(-)1967/59/90.↩
- 2
- Seit dem 12. Juli 1960 besetzte A. Lindt den Posten des Schweizerischen Botschafters in Washington. Davor war er UNO-Hochkommissar für Flüchtlinge.↩
- 3
- N. Chruschtschow benutzte seine Rede an der UNO-Generalversammlung im Herbst 1960, um die UN-Aktivitäten im Kongo zu verurteilen und er unterbreitete den Vorschlag, dass das Sekretariat nicht länger allein durch den Generalsekretär geleitet werden sollte, sondern durch drei Mitglieder, die jeweils die westlichen Länder, die sozialistischen und die neutralen Staaten vertreten sollten. D. Hammarskjöld widersetzte sich diesem Vorschlag, worauf N. Chruschtschow am 3. Oktober 1960 den Rücktritt des UN-Generalsekretärs verlangte. D. Hammarskjölds Antwort stiess auf die Unterstützung der Generalversammlung.↩
- 4
- Vgl. DDS, Bd. 20, Dok. 76, dodis.ch/12016, Dok. 77, dodis.ch/13075, Dok. 83, dodis.ch/12877, Dok. 88, dodis.ch/12018, Dok. 99, dodis.ch/9575, Dok. 131, dodis.ch/12714 und 145.↩
- 5
- Vgl. DDS, Bd. 20, Dok. 36, dodis.ch/10920, Dok. 100, dodis.ch/12045, Dok. 125, dodis.ch/12835.↩
- 7
- Zur Frage betreffend Lumumba vgl. den Bericht von E. Stopper vom 4. Juli 1960, E 2001(E) 1972/33/341 (dodis.ch/15252), das Verhandlungsprotokoll des Bundesrates vom 2. September 1960, E 1003(-)1970/344/4 (dodis.ch/15342), das Referat von M. Petitpierre vom 9. September 1960, E 2800(-)1967/61/66 (dodis.ch/15109), die Schreiben von R. Boetschi an R. Kohli vom 21. Oktober 1960 und 5. Dezember 1960, E 2001(E)1972/33/341 (dodis.ch/15261 und dodis.ch/15263) und das Schreiben von R. Keller an R. Kohli vom 16. Februar 1961, E 2300(-)1000/716/4 (dodis.ch/15601).↩
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Democratic Republic of the Congo (Politics) Russia (Politics) Suez Crisis (1956)