Informations sur l'organisation dodis.ch/R15176

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Vertrauenstelle für Goldhypotheken
Cf. E 2001 (D) 2/ 265.

Cf. E 2001(E) 1970/217, vol. 329
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Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):

Die Gründung der Vertrauensstelle für Goldhypotheken (VGH) erfolgte gemäss §5 des Zusatzabkommens zum Goldhypothekenabkommen (6.12.1920) vom 25.3.1923 (RGBl 1923 II, S. 286-291). Die VGH diente als Schiedsgericht bei Rechtsstreitigkeiten zwischen deutschen Frankengrundschuldnern und Schweizer Hypothekengläubigern.

Historischer Abriss

- In Deutschland bestand nach 1880 infolge der intensiven Industrialisierung massiver Kapitalbedarf, der durch steigende schweizerische Kapitalüberschüsse gedeckt werden konnte. Da das deutsche Hypothekarrecht eine sichere Rechtsgrundlage darstellte, investierten schweizerische Kreditinstitute und Lebensversicherungsunternehmen in erheblichem Umfang in die Beleihung deutscher Grundstücke. Geiler-Pfefferle (Verfasser des Standardwerks zur Thematik) schätzen den Gesamtbetrag der Schweizer Hypotheken bis 1914 auf annähernd 280 Mio. sFr. (davon ungesicherte Hypotheken: 90 Mio. sFr; kursgesicherte Hypotheken: 60 Mio. sFr.; Goldhypotheken: 130 Mio. sFr.): Rund ein Prozent des gesamten schweizerischen Volksvermögens war in deutschen Hypotheken angelegt.
- Mit Beginn des Ersten Weltkriegs wurde die Goldeinlösungspflicht (Goldklausel) vom Deutschen Bundesrat aufgehoben und die Schuldner von der Rückzahlungspflicht in Gold entbunden. Als die Mark im Zuge der Inflation auf einen Zehntel ihres Wertes sank, versuchten die deutschen Hypothekarschuldner die Darlehen in entwerteter Papiermark zurückzuzahlen; demgegenüber beharrten die Schweizer Gläubiger auf einer Rückzahlung in Gold. Durch das am 6.12.1920 geschlossene deutsch-schweizerische «Abkommen ... betreffend schweizerische Goldhypotheken in Deutschland und gewisse Arten von Frankenforderungen» (Goldhypothekenabkommen; RGBl. 1920, S. 2023-2030) sowie das Zusatzabkommen vom  25.3.1923 (RGBl. 1923 II, S. 286-291) wurden die Goldhypotheken in Frankengrundschulden umgewandelt (Kursverhältnis: 100 Goldmark = 123.45 sFr.). Die persönliche Haftung des Schuldners entfiel, die Kapitalschuld wurde bis 1935 gestundet. Gemäss Zinsregelung wurde ein «Normalzins» vereinbart, der bei grossen Schuldnern 90%, bei kleinen 80% des Reinertrages ausmachen sollte, den Zinssatz der ursprünglichen Goldhypothek (i.d.R. 4-4,5%) jedoch nicht übersteigen sollte.
- Mit der Reinertragsfestsetzung wurde die Vertrauensstelle für Goldhypotheken beauftragt, die als Schiedsgericht amtete und ihren Sitz in Zürich hatte. Die VGH bestand aus einem deutschen Mitglied (i.d.R. der deutsche Generalkonsul in Zürich) und einem Schweizer Vertreter (während Jahrzehnten Minister Hans Pfyffer von Altishofen, später die Minister Hans Frölicher und Robert Kohli). Als Sekretär amtete seit dem 1.5.1924 der Deutsche Johann Balkhausen.
- Als nach 1935 die Gläubiger wieder Anspruch auf fällige Tilgungsleistungen hatten, verhinderte die Devisenbewirtschaftung den Transfer in die Schweiz. Die Tilgungsraten waren zugunsten der Gläubiger auf ein gesperrtes Bankkonto («Hauszinssteuersperrkonto») zu überweisen. Der Zweite Weltkrieg trug dazu bei, die Erträge zusätzlich zu schmälern, da viele Grundstücke ausgebombt wurden und nicht kriegszerstörte Grundstücke mittlerweile überaltert waren und nicht mehr modernen Wohnbedürfnissen entsprachen.
- Die in der BRD gelegenen Frankengrundschulden fielen unter das Londoner Schuldenabkommen vom 27.2.1953 und wurden in der «Zürcher Vereinbarung» vom 23.2.1953 präzisiert. Die Frankengrundschulden waren seit dem 1. Januar in steigenden Raten bis Ende 1970 zu tilgen, wobei ein grosser Teil vorzeitig liquidiert wurde. Mit der DDR konnte hingegen kein analoges Verfahren abgeschlossen werden, sodass einzelne Schweizer Lebensversicherungsgesellschaften bis heute in hängige Verfahren (Grundstücke in Ost-Berlin, ehemaliges DDR-Staatsgebiet) involviert sind.

Literatur:
- Frankengrundschulden (FrGsch) im Allgemeinen und der Rentenanstalt im Besonderen. Bericht von Robert Wenger, pensionierter Prokurist der ehemaligen Abteilung Hypotheken der Rentenanstalt, Zürich 20.7.1997.
- Geiler, Karl; Pfefferle, Wilhelm: Die schweizerischen Goldhypotheken in Deutschland in ihrer geschichtlichen Entwicklung und ihrem heutigen Rechtszustand, Mannheim/Berlin/Leipzig 1924.
- Knapp, Joachim. Steht mit der Eröffnung einer Schweizer Handelsmission in Ost-Berlin das Kapitel der Schweizerfranken-Grundschulden vor seinem Abschluss?, in: Wertpapiermitteilungen Nr. 36 vom 2.9.1972, S. 962-968.
Plus d’informations

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Personnes liées à cette organisation (5 informations trouvées)
DateFonctionPersonneRemarques
1920-1935PrésidentHeer, HeinrichCf. E 2001 (D) 2/ 265, circulaire du 4.12.1937..
1935...PrésidentKönig, HansCf. E 2001 (D) 2/ 265, lettre du 23.1.1935 + circulaire du 4.12.1937.
1935...MembreFeldscher, Pierre AntoineCf. E 2001 (D) 2/ 265, lettre du 26.1.1935
...1935...MembreMüller, HansCf. E 2001 (D) 2/ 265, lettre du 23.1.1935
...1955-1957...PrésidentFrölicher, HansE 2001(E) 1970/217, vol. 329 [1955-1957]

Mentionnée dans les documents (3 informations trouvées)
DateTypeSujetRésuméL
1920-198321716pdfInfo Commission Indépendante d'Experts Suisse-Seconde Guerre Mondiale (CIE)10 - CIE: Relations économiques extérieures / Politiques économiques Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):

ns
1.5.1936-31.1.193926731Info Commission Indépendante d'Experts Suisse-Seconde Guerre Mondiale (CIE)10 - CIE: Relations économiques extérieures / Politiques économiques Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):

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1939-194026662Info Commission Indépendante d'Experts Suisse-Seconde Guerre Mondiale (CIE)16 - CIE: Trafic de paiement et de compensation / Clearing Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):

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