Language: ns
1.5.1936-31.1.1939
PA/AA; R 107964; R 107965; Ha Pol II A, Schweiz 2/5, Akten betr. Finanzielle Beziehungen der Schweiz zu Deutschland, Bd. 1, 15.5.1936-31.12.1937 und Ha Pol II A, Schweiz 2/6, Akten betr. Finanzielle Beziehungen der Schweiz zu Deutschland, Bd. 2, 1.1.1938-16.1.1939
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Signatur: PA/AA R 107964



Dossiertitel: Ha Pol II A, Schweiz 2/5, Akten betr. Finanzielle Beziehungen der Schweiz zu Deutschland, Bd. 1, 15.5.1936-31.12.1937
Umfang: ca. 400 Bl.
Kurzbeschrieb:
Enthält fast ausschliesslich Sitzungsprotokolle der Vertrauensstelle für Goldhypotheken in Zürich. Für Team Aussenwirtschaft nicht relevant, mit Ausnahme folgender Stücke:
Einzelne Dokumente:

Unverbindliche Aufzeichnung über die Verhandlungen, die am 7. und 8.4.1936 zwischen schweizerischen und deutschen Delegierten über die Hinausschiebung der Fälligkeit der Frankengrundschulden und einige die Durchführung des Zusatzabkommens [zum deutsch-schweizerischen Goldhypothekenabkommen] betreffende Fragen in der SNB in Zürich stattgefunden haben


Anlass der von deutscher Seite geforderten Verhandlungen ist die Tatsache, dass einzelne Gläubiger bereits jetzt die Frankengrundschulden eingefordert haben, statt die Schuldner zu prolongieren, wie das allgemein vereinbart war. Die Parteien konnten laut Zusatzabkommen die o.a. Vertrauensstelle anrufen, wenn eine Einigung über Reinertrag und Normalzins nicht zustande kam.
Vereinbarung, dass im allgemeinen die Frankengrundschulden bis Ende 1936 weiter gestundet werden und dass auch die Vereinbarungen über die fortgesetzte Anwendung des von der Reichsregierung auf Ende 1934 gekündigten Hauszinssteuerabkommens vom 26.7.1925 bis Ende 1936 in Kraft bleiben.



Signatur: PA/AA R 107965




Dossiertitel:
Ha Pol II A, Schweiz 2/6, Akten betr. Finanzielle Beziehungen der Schweiz zu Deutschland, Bd. 2, 1.1.1938-16.1.1939
Umfang: ca. 400 Bl.
Kurzbeschrieb:
S. bei PA/AA R 107964
Einzelne Dokumente:

Vorschlag des Berliner, z. Zt. in London domizilierten, Rechtsanwalts Dr. Curt Sluzewski an das Auswärtige Amt durch die Deutsche Botschaft London zur Beschaffung von Devisen für das Reich mit Hilfe von Markhypotheken auf deutschen Grundstücken in schweizer Eigentum, 7.1.1938


Interessantes Memorandum, aus dem die Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts zur Anwendung der deutschen Devisengesetzgebung und die Möglichkeiten für die deutsche Seite, sich daraus Devisen zu beschaffen, hervorgehen. Hs. Verfügung bei der Akte. - Memorandum trägt den Titel "Betr. Devisenbeschaffung für das Deutsche Reich durch Benutzung der durch die konstante Schweizer Rechtssprechung über die Nichtanwendung deutschen Devisenrechte geschaffenen Rechtslage" und das Datum 3.1.1938. Es werden Entscheide des Schweizerischen Bundesgerichts zitiert (betr. Devisenfragen).
[KOPIE]

Stellungnahme des Reichs- und Preussischen Wirtschaftsministers, gez. Dr. Wolff, zu obigem Memorandum an das AA, 24.5.1938


"Durch die von Rechtsanwalt Dr. Sluzewski vorgeschlagene Abtretung der Hypotheken würde der ohnehin durch die deutsche Devisenzwangswirtschaft in seinen Verfügungsmöglichkeiten über das Grundstück bzw. die Grundstückserträgnisse und dem Erlös aus dem Grundstück eingeschränkte schweizerische Grundstückseigentümer weiter benachteiligt werden. Solange der Hypothekengläubiger Inländer ist, kann der schweizerische Eigentümer die Hypothekenschuld aus Erlösen und Erträgnissen des gesperrten Grundstücks oder anderen gesperrten inländischen Vermögenswerten zurückzahlen. Die erforderlichen Genehmigungen werden von den Devisenstellen aus Billigkeitsgründen im allgemeinen erteilt. An den ausländischen Zessionär müsste er dagegen nach den Ausführungen von Rechtsanwalt Sluzewski die Schuld aus einem freien ausländischen Vermögen zurückzahlen. Diese Ausnutzung der Zwangslage des schweizerischen Grundstückseigentümers ist typisch jüdisch und kann trotz des angebotenen devisenmässigen Vorteils von mir auch wegen des Eindrucks, den ein solches Verhalten im Ausland auslösen würde, nicht unterstützt werden."

Streng vertrauliche Aufzeichnung über die informatorischen Besprechungen vom 8./9.7.1938 zwischen Vertretern des RWM und der schweizerischen Bankiersvereinigung zur Behandlung österreichischer Staatsanleihen in schweizerischem Besitz


[KOPIE]

Vorgang zur Frage der Behandlung deutscher jüdischer Schuldner von schweizerischen Lebensversicherungen, die vom schweizerischen Ausschuss für Goldhypothekenfragen der Vertrauensstelle für Goldhypotheken vorgetragen wurde, 10-12.1938.


Hierin Mitteilung des Deutschen Generalkonsulats an das Auswärtige Amt, dass die Vertrauenstelle den Antrag des schweizerischen Ausschusses für Goldhypothekenfragen abgelehnt habe, die steuerliche Schlechterstellung von Juden gemäss den neuen Bestimmungen jedenfalls im Schuldnerverhältnis gegenüber schweizerischen Assekuranzen aufzuheben. "Möglicherweise wird die Vertrauensstelle demnächst mit einer neuen ähnlichen Beschwerde befasst werden, nämlich mit der Frage der Abzugsfähigkeit der Reparaturkosten solcher jüdischer Grundstücke, die am 10. oder 11. November ["Kristallnacht"!] beschädigt worden sind. Im Ausschuss für Goldhypothekenfragen soll die Ansicht vertreten worden sein, dass die deutsche Vorschrift, wonach diese Kosten von den jüdischen Eigentümern zu tragen seien, tatsächlich die schweizerischen Gläubiger belasten würde, da Instandsetzungskosten der vorliegenden Art stets als vom Bruttobetrag abzugsfähig angesehen worden seien. Bisher ist die Beschwerde nicht erhoben worden." Vom ganzen Vorgang [KOPIE].
u.a. über "den in Gang befindlichen Arisierungsprozess des jüdischen Grundbesitzes" (Vertrauensstelle für Goldhypotheken, Balkhausen, an Ausschuss für Goldhypothekenfragen, beide Zürich, 22.11.1938, S. 12).
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