Langue: allemand
26.11.1954 (vendredi)
Der Begriff der Neutralität
Rapport (R)
Die «Bindschedler-Doktrin» definiert die zwei Typen der Neutralität: Sie unterscheidet zwischen der gewöhnlichen und der dauernden Neutralität. Unter der gewöhnlichen ist der Rechtsstatus eines Staates, der nicht an einem Krieg teilnimmt, zu verstehen. Die dauernde Neutralität besteht darin, dass ein Staat sich verpflichtet ständig neutral zu sein, woraus sich Pflichten politischer, militärischer und wirtschaftlicher Natur ergeben.
Référence: B.51.10
Recommandation de citation: Copier

2 emplacements

PDF

Liens avec d'autres documents

http://dodis.ch/9564 fait référence à http://dodis.ch/33332
http://dodis.ch/14574 est cité dans http://dodis.ch/9564