Sprache: Deutsch
26.11.1954 (Freitag)
Der Begriff der Neutralität
Bericht (R)
Die «Bindschedler-Doktrin» definiert die zwei Typen der Neutralität: Sie unterscheidet zwischen der gewöhnlichen und der dauernden Neutralität. Unter der gewöhnlichen ist der Rechtsstatus eines Staates, der nicht an einem Krieg teilnimmt, zu verstehen. Die dauernde Neutralität besteht darin, dass ein Staat sich verpflichtet ständig neutral zu sein, woraus sich Pflichten politischer, militärischer und wirtschaftlicher Natur ergeben.
Aktenzeichen: B.51.10
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Tags

Neutralitätspolitik

Personen

Verfasserin / Verfasser
Bindschedler, Rudolf (1915–1991)
Unterzeichnerin / Unterzeichner
Bindschedler, Rudolf (1915–1991)

Körperschaften

Geographische Bezeichnungen

Erwähnt
Den Haag