Language: German
5.2.1952 (Tuesday)
Nr. 236. Londoner Konferenz über deutsche Auslandschulden
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Für Bundesforderungen konkretes Vorgehen, bei privaten Forderungen vorderhand von Instruktionen absehen. Rein bilaterale Forderungen des Bundes, die im Hinblick auf Erfolg viel besser bilateral geregelt würden. Eine multilaterale Regelung ist aber zumutbar, da nur Vor- und Nachkriegsschulden behandelt werden. Annehmbar, wenn danach bilateral und später über Kriegsschulden gesprochen werden kann. 1) Clearingmilliarde ist keine Kriegsforderung, da nicht gewährt, um deutsches Kriegspotential zu stärken, sondern um Wirtschaftsverkehr aufrecht erhalten zu können. 2) Regelung ist notwendig, um die Kreditfähigkeit der BRD wieder herzustellen 3) grosser Importüberschuss, der Ländern zugute kommt, die nach Deutschland importieren. Die Schweiz ist der drittgrösste Gläubigerstaat, neuer Kapitalexport setzt gute Regelung voraus.
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