Language: German
2.5.1980 (Friday)
UNESCO: Comité intergouvernemental pour la promotion du retour des biens culturels à leur pays d’origine. 1ère session, Paris 5–9.5.1980. Stellungnahme zu den Forderungen der Republik Sri Lanka
Letter (L)
Die Schweiz versteht den Wunsch neu unabhängiger Staaten, ihr kulturelles Erbe zurückzuerlangen. Solange ein Objekt jedoch nicht gestohlen wurde, liegt die Entscheidung über eine Rückgabe nicht beim Bundesrat, sondern beim gegenwärtigen Besitzer, da es in der Schweiz keinen gesetzlichen Rahmen für den Handel mit Kunstwerken gibt.
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