Langue: allemand
5.9.1995 (mardi)
Die Rekrutierungspraxis der Schweiz gegenüber der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien
Notice (No)
Bis zu Beginn der 1960er Jahre wurden ausländische Arbeitnehmende praktisch ausschliesslich aus den umliegenden EU-Staaten rekrutiert, hauptsächlich aus Italien. 1964 wurde die erste Regelung zur Rekrutierung von Türken und Jugoslawen erlassen. Mit Einführung der BVO 1986 erfolgte ein eigentlicher Rekrutierungsstopp für die Türkei, während für die Rekrutierung von Saisonniers aus Ex-Jugoslawien eine Übergangsfrist bis zur Kontingentsperiode 1995/1996 gewährt wurde.
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