Langue: allemand
10.3.1995 (vendredi)
Verstösst die Abschaffung der Umwandlungsmöglichkeit der Saisonbewilligung in eine Jahresaufenthaltsbewilligung bei Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien gegen Art. 4 BV (Anspruch auf Gleichbehandlung)?
Notice (No)
Jeder Staat kann nach freiem Ermessen über die Zulassung von Ausländern entscheiden, sofern dem keine völkerrechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen. Seit 1991 gehört das Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens nicht mehr zu den traditionellen Rekrutierungsgebieten, für bisherige Saisonniers wurde jedoch eine Übergangsfrist festgesetzt. Die Abschaffung der Umwandlungsmöglichkeit der Saisonbewilligung in eine Jahresaufenthaltsbewilligung ergibt sich aus der allgemeinen Ausländerpolitik des Bundesrats. Auf das Grundrecht der Handels- und Gewerbefreiheit von Art. 4 BV können sich nur Personen mit Niederlassungsbewilligungen berufen.
Référence: S 119-431
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