Sprache: Deutsch
6.8.1979 (Montag)
Abkommen über die Anwendung von Sicherungsmassnahmen zur Nichtverbreitung von Kernwaffen
Aktennotiz / Notiz (No)
Das CERN ist völkerrechtlich gesehen nicht verpflichtet sich dem IAEO-Kontrollabkommen mit der Schweiz zu unterwerfen ausser diese berufe sich auf das nationale Sicherheitsinteresse. Da das Verhältnis der unterschiedlichen völkerrechtlichen Verpflichtungen untereinander klärungsbedürftig ist, wird eine pragmatische Sonderregelung fürs CERN als sinnvoll angesehen.
Aktenzeichen:
o.713.333
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