Sprache: Deutsch
10.5.1995 (Mittwoch)
«Danseuses de Cabaret»
Aktennotiz / Notiz (No)
Sogenannte Cabaret-Tänzerinnen sind in Wahrheit oft im Sex-Gewerbe tätig. Viele von ihnen stammen aus 3. Kreis-Ländern. Im Gegensatz zu «gewöhnlichen» Arbeitnehmern können die «danceuses» meist problemlos mit einem Visum für Künstlerinnen in die Schweiz einreisen. Diese erleichterte Einreise hat erhebliche aussenpolitische Auswirkungen. Die Politische Abteilung II unterstützt deshalb die Revision des BVO, wonach die Einstufung der Cabaret-Tänzerinnen als Künstlerinnen aufgehoben und eine Kontingentierung eingeführt werden soll.
Darin: Notiz «Danseuses de Cabaret» vom 9.5.1995 (Beilage).
Darin: Notiz «Danseuses de Cabaret» vom 9.5.1995 (Beilage).
Aktenzeichen:
B.44.32.R.0 • B.44.30
Zitierempfehlung:
Kopieren
