Langue: allemand
22.11.1995 (mercredi)
Nr. 1840. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK): Individualbeschwerden an die Europäische Menschenrechtskommission; Erneuerung der Anerkennungserklärung gemäss Artikel 25 EMRK
Procès-verbal du Conseil fédéral (PVCF)
Artikel 25 EMRK gibt der Europäischen Menschenrechtskommission die Kompetenz, Beschwerden von Einzelpersonen, nichtstaatlichen Organisationen oder Personenvereinigungen entgegenzunehmen, die sich durch Massnahmen eines Vertragsstaates in den von der Konvention geschützten Rechten und Freiheiten verletzt fühlen. Voraussetzung dazu aber ist, dass der betreffende Staat das Recht auf Individualbeschwerde ausdrücklich anerkannt hat.
Darin: Antrag des EDA und des EJPD vom 20.11.1995 (Beilage).
Darin: Antrag des EDA und des EJPD vom 20.11.1995 (Beilage).
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