Langue: allemand
30.3.1994 (mercredi)
Verantwortung der Beförderungsunternehmen; Vorschlag für eine Ergänzung von Artikel 25 Absatz 1 ANAG
Lettre (L)
Die Schweiz ist in keiner Weise verpflichtet, irgendwelche Sanktionen gegen Transportunternehmen zu ergreifen, welche Personen ohne gültige Reisepapiere befördern. Es kann nicht von der Hand gewiesen werden, dass eine solche Regelung unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte und des Flüchtlingsschutzes problematische Auswirkungen haben könnte.
Références: 523712.13B.41.10.1118
Recommandation de citation: Copier

2 emplacements

PDF

Liens avec d'autres documents

http://dodis.ch/69233 est la réponse à http://dodis.ch/69217
http://dodis.ch/69233 voir aussi http://dodis.ch/69232
http://dodis.ch/69233 fait référence à http://dodis.ch/62790