Sprache: Deutsch
30.3.1994 (Mittwoch)
Verantwortung der Beförderungsunternehmen; Vorschlag für eine Ergänzung von Artikel 25 Absatz 1 ANAG
Schreiben (L)
Die Schweiz ist in keiner Weise verpflichtet, irgendwelche Sanktionen gegen Transportunternehmen zu ergreifen, welche Personen ohne gültige Reisepapiere befördern. Es kann nicht von der Hand gewiesen werden, dass eine solche Regelung unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte und des Flüchtlingsschutzes problematische Auswirkungen haben könnte.
Aktenzeichen: 523712.13B.41.10.1118
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