Langue: allemand
5.4.1994 (mardi)
Verantwortung der Beförderungsunternehmen; Vorschlag für eine Ergänzung von Artikel 25 Absatz 1 ANAG
Lettre (L)
Das Bundesamt für Justiz ist der Ansicht, dass sich aus dem Völkerrecht keine Verpflichtung der Schweiz ergibt, Transportunternehmen zu sanktionieren, wenn sie Personen ohne gültige Reisedokumente befördern. Zwar ist ein gewisses polizeiliches Interesse zu bejahen, doch der Erlass einer Norm würde gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstossen.
Référence: 118
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