Langue: allemand
9.8.1978 (mercredi)
Lettre (L)
Gegen den Vertrieb in der BRD von in den Niederlanden hergestellte und als «Rösti» bezeichnete Kartoffelgerichte haben die schweizerischen Behörden nichts einzuwenden. Hingegen muss auf die Bezeichnung «nach Schweizer Art» verzichtet werden, da sie gegen den bilateralen Vertrag über den Schutz von Herkunftsangaben und anderer geographischen Angaben verstösst.
Références: A.15.83.PB.1225.0
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