Language: German
16.3.1994 (Wednesday)
Wohin gehört das Büro für Zusammenarbeit mit Osteuropa (BZO)?
Memo (No)
Aus Sicht der Politischen Abteilung I überwiegen die Nachteile bei der allfälligen Eingliederung des Büros für die Zusammenarbeit mit Osteuropa in die DEH. Nur die Zusammenarbeit mit den zentralasiatischen Republiken, welche den Entwicklungsländern nicht unähnlich sind, würde zur Zuständigkeit der DEH passen.
File references:
A.22.10 • B.75.77.03.0
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