Language: German
29.6.1994 (Wednesday)
Nr. 1208. Änderung der Verordnung über die Exportrisikogarantie (Karenzfrist)
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Aufgrund eines praktischen Anwendungsfalls bezüglich der Umschuldungsverhandlungen mit Iran wird die Verordnung über die Exportrisikogarantie bezüglich einer Verkürzung oder Aufhebung der Karenzfrist angepasst, um den Handlungsspielraum der ERG in ähnlichen Fällen zu erweitern. Das EDA hätte es aus politischen Gründen bevorzugt, die Änderung erst nach Abschluss der Verhandlungen mit Iran in Kraft treten zu lassen.

Darin: Antrag des EVD vom 22.6.1994 (Beilage)
Darin: Entwurf der Veränderung der Verordnung über die Exportrisikogarantie (Beilage).
Darin: Mitbericht des EDA vom 28.6.1994 (Beilage).
File reference: 2120.6
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