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29.10.1986 (Mittwoch)
86.059 Botschaft betreffend die Genehmigung des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen vom 29.10.1986
86.059 Message relatif à l'approbation de la Convention sur le transfèrement des personnes condamnées du 29.10.1986
86.059 Messaggio concernente l'approvazione della Convenzione sul trasferimento dei condannati del 29.10.1986
Botschaft des Bundesrats (Mes)
Bisher gab es kein europäisches Instrument für die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen, das die Möglichkeit vorsah, einen verurteilten Straftäter zur Verbüssung seiner Strafe in einen anderen Staat zu überstellen. Das Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen vom 21.3.1983 zeichnet sich daher vor allem dadurch aus, dass es die Überstellung von Strafgefangenen in ihr Heimatland ermöglicht.
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