Sprache: Deutsch
23.12.1939 (Samstag)
Schreiben (L)
• vertraulich
Der SIG Neuhausen wird die Ausfuhr von Karabinern nach Schweden bewilligt, obschon die Lieferung für Finnland bestimmt ist. Die Artikel 7 und 9 des Haager Abkommens über die Rechte und Pflichten der Neutralien im Landkrieg verbieten die Waffenausfuhr auch dann nicht, wenn die Sendungen an Kriegführende gerichtet sind.
Aktenzeichen:
B.51.14.21.11.Fi • B.51.14.21.12.2
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