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17.11.1993 (mercredi)
Nr. 2126. Zahlungsbilanzkredit von 40 Mio. $ an die ehemalige CSFR: Aufteilung auf die Tschechische und die Slowakische Republik
Procès-verbal du Conseil fédéral (PVCF)
Die Aufteilung des Vermögens der CSFR folgte grundsätzlich zwei Prinzipien: jenem
der «Territorialität» und jenem des «Verhältnisses der Bevölkerungszahlen». Die letztere Verhältniszahl beträgt 2:1. Sie findet auch Anwendung auf das am 18.11.1991
unterzeichnete Abkommen zwischen dem Bundesrat und der Regierung der CSFR über die Gewährung eines Kredites von 40 Mio. US-$ mit einer Laufzeit von sieben Jahren.
Darin: Antrag des EFD vom 8.11.1993 (Beilage).
der «Territorialität» und jenem des «Verhältnisses der Bevölkerungszahlen». Die letztere Verhältniszahl beträgt 2:1. Sie findet auch Anwendung auf das am 18.11.1991
unterzeichnete Abkommen zwischen dem Bundesrat und der Regierung der CSFR über die Gewährung eines Kredites von 40 Mio. US-$ mit einer Laufzeit von sieben Jahren.
Darin: Antrag des EFD vom 8.11.1993 (Beilage).
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