Language: German
6.1992
Die vier Freizügigkeiten (II). Der freie Personenverkehr. Der freie Kapitalverkehr.
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Der EWR-Vertrag sieht nach Beendigung von Übergangsperioden die vollständige Einführung des freien Personenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten vor. Sollte diese Regelung in einem Land wider Erwarten schwerwiegende wirtschaftliche oder gesellschaftliche Probleme verursachen, könnte der betroffene Staat dank einer Schutzklausel einschränkende Massnahmen treffen.
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