Langue: allemand
2.10.1990 (mardi)
Unterbindung des Luftfrachtverkehrs mit der Republik Irak und dem Staat Kuwait. Verfügung an alle Benützer des schweizerischen Luftraumes zum Zwecke der Beförderung von Frachtgütern
Autre (Au)
Ab sofort sind Abflüge aus schweizerischem Hoheitsgebiet sowie Überflüge durch Luftfahrzeuge, welche Frachtgüter an Bord führen, die aus dem Irak oder Kuwait stammen oder für diese Staaten bestimmt sind, untersagt.
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