Langue: allemand
30.1.1991 (mercredi)
Nr. 172. Gewährleistung der Fürsorge durch den Bund auch nach Erteilung der Niederlassungsbewilligung für tibetische Flüchtlinge, die gestützt auf den BRB vom 29.3.1963 aufgenommen wurden
Procès-verbal du Conseil fédéral (PVCF)
Der Bund übernimmt rückwirkend ab 1.1.1991 die Unterstützungs- und Betreuungskosten der tibetischen Flüchtlinge, die aufgrund des BR-Beschlusses vom 29.3.1963 aufgenommen wurden. Sie werden unter der Bedingung übernommen, dass das SRK Sammlungen und Patenschaften weiterführt und diese Einnahmen zur teilweisen Deckung verwendet werden.
Darin: Antrag des EJPD vom 16.1.1991 (Beilage).
Darin: Antrag des EJPD vom 16.1.1991 (Beilage).
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