Language: German
30.1.1991 (Wednesday)
Nr. 172. Gewährleistung der Fürsorge durch den Bund auch nach Erteilung der Niederlassungsbewilligung für tibetische Flüchtlinge, die gestützt auf den BRB vom 29.3.1963 aufgenommen wurden
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Der Bund übernimmt rückwirkend ab 1.1.1991 die Unterstützungs- und Betreuungskosten der tibetischen Flüchtlinge, die aufgrund des BR-Beschlusses vom 29.3.1963 aufgenommen wurden. Sie werden unter der Bedingung übernommen, dass das SRK Sammlungen und Patenschaften weiterführt und diese Einnahmen zur teilweisen Deckung verwendet werden.

Darin: Antrag des EJPD vom 16.1.1991 (Beilage).
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