Sprache: Deutsch
30.11.1990 (Freitag)
Schweizerischer Sonderbotschafter beim Heiligen Stuhl
Aktennotiz / Notiz (No)
Eine Sondermission im Sinne des UNO-Übereinkommen von 1989 gegenüber dem Vatikan ist völkerrechtlich möglich, wenn der Vatikan als Empfangsstaat dies bewilligt. Eine Sondermission hat einen zeitlich und sachlich begrenzten Charakter. Es besteht aber gemäss der Völkerrechtsdirektion keine Notwenidgkeit für das Institut der Sonermission. Der Bundesrat könnte einen EDA-Beamten zum nichtresidierenden Botschafer ernennen oder auf einer ad hoc-Basis die Titel des "Sonderbotschafters" für Besuche einsetzen.
Aktenzeichen: B.15.21.Vat
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