Sprache: Deutsch
9.6.1978 (Freitag)
Veröffentlichung von Kabinettsprotokollen
Schreiben (L)
Bundesratsprotokolle werden als offenes Schriftgut behandelt, es gilt eine Sperrfrist von 35 Jahren. Publiziert werden nur Auszüge sowie Beschlüsse des Bundesrats mit rechtsetzendem Charakter und Botschaften an das Parlament. Von Dritten werden Protokolle im Rahmen wissenschaftlicher Publikation veröffentlicht.
Aktenzeichen: A.14.10.11111
Zitierempfehlung: Kopieren

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