Langue: allemand
8.7.1983 (vendredi)
Konferenz der Vereinten Nationen über Palästina / Juristische Probleme bezüglich deren Abhaltung und Durchführung
Notice (No)
Gemäss dem Sitzabkommen von 1946 zwischen der UNO und der Schweiz geniessen folgende Kategorien von Personen Immunität und Privilegien: die Vertreter der Mitglieder der UNO, die Beamten der UNO und die Experten der UNO. Der Bundesrat geht davon aus, dass dies auch für die UN-Konferenz über Palästina gilt.
Références: o.713-27(10)B.75.21
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