Langue: allemand
27.5.1980 (mardi)
Statut des persönlichen Mitarbeiters
Notice (No)
Der Bundeskanzler stimmt dem Entwurf über das Statut des persönlichen Mitarbeiters mit einigen Bemerkungen zu. Auch wenn die Verordnung in Kraft ist, sollte dem Departementsvorsteher die Freiheit bleiben, einen Beamten des Departements mit Sonderaufträgen zu bedienen.
Référence: 101.1
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