Sprache: Deutsch
6.9.1976 (Montag)
Politische Rechte der Auslandschweizer
Aktennotiz / Notiz (No)
Der stimmberechtigte Auslandschweizer kann überall in der Schweiz brieflich stimmen. Will er indessen an der Urne selbst seine Bürgerpflicht erfüllen, hat er im Stimmlokal der von ihm gewählten Stimmgemeinde zu erscheinen.
Aktenzeichen: A.15.21.1
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