Langue: allemand
16.11.1978 (jeudi)
Stimmrecht der Auslandschweizer
Notice (No)
Damit die Auslandschweizer die Möglichkeit haben an den Nationalratswahlen teilzunehmen, sollen die Wahlunterlagen bereits 20 Tage vor dem Wahltag zugestellt werden. Eine fristgerechte Rücksendung der Wahlzettel innerhalb den gesetzlich geregelten 10 Tagen ist in den meisten Fällen ausgeschlossen.
Référence: A.15.21.1
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