Langue: allemand
9.1.1976 (vendredi)
Verwendung der Rwandafranken-Guthaben
Notice (No)
Die Rückzahlungen aus verschiedenen Darlehen erfolgen auf Konten über die die Schweiz frei verfügen kann. Ruanda hat kein Mitspracherecht. Die Schweiz sollte diese Guthaben deshalb so rasch wie möglich abbauen.
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