Language: German
9.1.1976 (Friday)
Verwendung der Rwandafranken-Guthaben
Memo (No)
Die Rückzahlungen aus verschiedenen Darlehen erfolgen auf Konten über die die Schweiz frei verfügen kann. Ruanda hat kein Mitspracherecht. Die Schweiz sollte diese Guthaben deshalb so rasch wie möglich abbauen.
How to cite: Copy

Repository

PDF