Language: German
9.1.1976 (Friday)
Verwendung der Rwandafranken-Guthaben
Memo (No)
Die Rückzahlungen aus verschiedenen Darlehen erfolgen auf Konten über die die Schweiz frei verfügen kann. Ruanda hat kein Mitspracherecht. Die Schweiz sollte diese Guthaben deshalb so rasch wie möglich abbauen.
File references:
771.20.0.RW • t.311 Rwanda 44 • t.311 Rwanda • t.311 Rwanda 2 (9) • t.311 Rwanda 33
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