Language: German
8.8.1978 (Tuesday)
Versicherungsabkommen
Letter (L)
Kompetenzabgrenzung zwischen Versicherungsamt und Handelsabteilung für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Versicherungsabkommens Schweiz-EG. Das Versicherungsamt kümmert sich um die Anwendung, während die Handelsabteilung die aussenwirtschaftlichen Interessen der Schweizer Versicherer wahrnimmt.
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