Langue: allemand
15.11.1977 (mardi)
Fall Gisela Wolf
Notice (No)
Die inhaftierte DDR-Agentin G. Wolf ist aus gesundheitlichen Gründen offensichtlich hafterstehungsunfähig. Die Ost-Berlin und Moskau stellen zwischen ihrem Fall und dem eines in der UdSSR inhaftierten Schweizerbürgers ein Junktim her. Es spricht vieles dafür, Wolf aus der Haft zu entlassen.
Références: B.31.41.RDAB.32.14.RB.11.43.RDA
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