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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 27, doc. 183
volume linkZürich/Locarno/Genève 2022
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7113A#1990/132#214* | |
Old classification | CH-BAR E 7113(A)1990/132 37 | |
Dossier title | Schweiz (1978–1978) | |
File reference archive | 777.230 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2010-01A#1990/5#191* | |
Old classification | CH-BAR E 2010-01(A)1990/5 48 | |
Dossier title | Zone de libre échange AELE / EFTA (1976–1978) | |
File reference archive | B.58.50.b |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7113A#1990/132#92* | |
Old classification | CH-BAR E 7113(A)1990/132 18 | |
Dossier title | Mitglieder der Kommission (1978–1978) | |
File reference archive | 776.203 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E-01#1988/16#1297* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)-01/1988/16 384 | |
Dossier title | EFTA - Konferenzen, Ministertagungen (nach Orten) (1971–1978) | |
File reference archive | C.41.775.03 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7113A#1990/22#197* | |
Old classification | CH-BAR E 7113(A)1990/22 85 | |
Dossier title | EFTA-Rat, Ministerkonferenzen (1978–1978) | |
File reference archive | 764.01 |
dodis.ch/49374Notiz des Chefs des Integrationsbüros, F. Blankart1
Besuch Jenkins2, bzw. EFTA-Ministerkonferenz3
1 Einleitung
Am 1.7.1977, Erreichung eines der wichtigsten handelspolitischen Ziele der Nachkriegszeit, nämlich Öffnung der Märkte unter 16 westeuropäischen Staaten5, wovon sich 9 zu einem engen integrationspolitischen Engagement zusammengeschlossen haben, an dem die Schweiz aus Neutralitätsgründen nicht teilnimmt, das sie aber mit Interesse und Sympathie verfolgt.
Zusammen mit unseren EFTA-Partnern haben wir anlässlich des «Wiener-Gipfels» vom Mai 19776 das Erreichte gewürdigt und die Optionen unserer künftigen assoziationsrelevanten Integrationspolitik festgelegt. Angesichts der Heterogenität der EFTA-Staaten, gemeinsamer Nenner relativ bescheiden; dies hat zur Folge, dass sich unsere EG-Beziehungen weiterhin schwergewichtsmässig bilateral abspielen werden.
EG-Rat vom 26.–27.6.1978 billigte Mitteilung der Kommission über Beziehungen EG/EFTA-Staaten, im Sinne einer Antwort auf den «Wiener-Gipfel»7, mit folgenden Schlussfolgerungen:
- - Rat erachtet es als nützlich, das technische Funktionieren der FHA, wo nötig, zu verbessern;
- - Rat bestätigt, dass EG, wenn beide Parteien eine zu den FHA komplementäre Zusammenarbeit als wünschbar erachten, bereit ist, diese im gegenseitigen Interesse der beiden Parteien einzuleiten. Mögliche Mittel: pragmatischer Informationsaustausch oder formelle Abkommen. Hauptinteresse: gemeinsame industriepolitische Krisenbewährung (Stahl).
2 Entwicklung der Zusammenarbeit mit den EG (bilateral bzw. im Verein mit EFTA-Staaten8)
21 Vorbemerkung
Die Entwicklung der Zusammenarbeit mit der EG, und damit in Westeuropa überhaupt, hängt weitgehend von Fähigkeit der Gemeinschaft ab, in den wirtschaftlichen Aussenbeziehungen an die Stelle ihrer Mitgliedstaaten zu treten, was jedoch Fortschritte in ihrer internen Integration bedingt. Wir sind deshalb an einer innerlichen konsolidierten Gemeinschaft interessiert.
Des weiteren gilt es zu bedenken, dass knapp ⅙ des schweizerischen BSP aus dem Export in die EG stammt, mehr als ⅙ des schweizerischen BSP jedoch auf dem übrigen mit ihr abgewickelten Wirtschaftsverkehr (Dienstleistungen, Investitionen, etc.) beruht, weshalb wir ursprünglich ein «weites FHA angestrebt haben. Beide Seiten haben mit der Entwicklungsklausel festgestellt, dass mit Abschluss des FHA9 noch verschiedene Wirtschaftsprobleme der Lösung harren.
Die Optionen der Zusammenarbeit CH/EG lassen sich folgendermassen zusammenfassen:
22 Vertiefung, Sicherung und Abrundung des Freihandels
a) Vertiefung des Freihandels: Vereinfachung und Verbesserung der Ursprungsregeln; freier Zugang zu den Versorgungsmärkten (nur im Industriebereich); Aufhebung der nichttarifarischen Handelshemmnisse.
b) Sicherung des Freihandels
- - Kampf gegen den Protektionismus10, und zwar den offenen wie auch jenen, der durch Administrativmassnahmen (Lizenzen, Verzollungsbeschränkungen, etc.) verursacht wird.
- - Das Mindestpreis-Arrangement mit der EGKS (Betonstahl)11 kann, sofern es das Ergreifen von Schutzmassnahmen verhindert hat, «zur Not» als Massnahme zur Sicherung des FH angesprochen werden. Nach einer ersten schwierigen Anlaufphase hat es sich bewährt. Wir erwägen, es auf den 1.1.1979 befristet zu verlängern, lehnen jedoch Mengenbeschränkungen ab.
- - Vermehrte informelle Kontakte12, um zu verhindern, dass FH durch unterschiedliche handelsrelevante Rechtsvorschriften oder durch eine Disparität in der Entwicklung der beteiligten Volkswirtschaften wieder in Frage gestellt wird. Für die Ausfuhren der Schweiz in die EG (45% ihrer Gesamtexporte) wäre letzteres viel gravierender als für die Ausfuhren der EG in die Schweiz (3% ihrer Gesamtexporte)13.
- - Was die Rechtsharmonisierung anbelangt, so sind wir uns bewusst, dass deren Verwirklichung unter 9 oder gar 12 Mitgliedstaaten ein schwieriges Unterfangen ist, so dass a posteriori gegenüber der Schweiz nur wenig Verhandlungsspielraum verbleibt. Umgekehrt muss EG erkennen, dass der Zwang der naheliegenden Drittstaaten zum autonomen Nachvollzug eine Aussenpolitik darstellt, die hegemoniale Züge trägt. Einzige Lösung: Beidseits früh genug von den legislativen Projekten Kenntnis nehmen, um zu verhindern, dass aus schierer Unkenntnis der Rechtslage neue Disparitäten entstehen. Informelle Expertentreffen. Wir möchten die EG sensibilisieren, bei der Ausarbeitung ihrer Richtlinienvorschläge «auch etwas an uns zu denken». Bisher ad hoc recht gute Erfahrungen. Möchten die Kontakte intensivieren.
c) Abrundung des Freihandels
- - Abrundung des europäischen Freihandelsraums durch interimistische, multilaterale und GATT-konforme Freihandelsbeziehungen mit Spanien14 im Gleichschritt mit dessen Zollabbau gegenüber EWG. Liegt auch im Interesse der EWG, da Vorbereitung der Übernahme des freihandelspolitischen «acquis communautaire» und im Hinblick auf Möglichkeit, den spanischen Exportfluss teils auf EFTA-Märkte abzuleiten.
- - Da ein entsprechendes FH-Abkommen mit Griechenland15 nicht möglich ist, erwarten wir, während der Übergangsfrist auf dem griechischen Markt gegenüber den EG-Staaten nicht diskriminiert zu werden. Dies entspricht den durch die FHA geschaffenen völkerrrechtlichen Verpflichtungen.
23 Verhandlungen der «zweiten Generation»16
Die z. Z. laufenden Verhandlungen lassen sich in drei Gruppen einteilen:
a) Liberalisierungsverträge
D. h. Ausdehnung der Liberalisierung auf den nicht-handelspolitischen Wirtschaftsverkehr:
- - Versicherungen17: Herstellung der gegenseitigen Niederlassungsfreiheit für Agenturen und Zweigniederlassungen von Schadenversicherungsgesellschaften. Nach 6-jähriger Vorbereitung und 2-jährigen Verhandlungen, Abkommensentwurf weitgehend bereinigt. Anschliessend interne Legiferierungsarbeiten. Abkommen in weiteren Versicherungsbereichen (Leben sowie Dienstleistung) folgen später.
- - Personenverkehr: Herstellung der gegenseitigen Dienstleistungsfreiheit im grenzüberschreitenden Omnibusverkehr18. Der Rat der EG hat schweizerische Idee, an Stelle der den Drittstaaten angebotenen parallelen bilateralen Verträgen eine multilaterale Konvention abzuschliessen, die ad hoc in den Rahmen der CEMT (OECD) eingebaut wird, akzeptiert. Erstmals Modell der grossen FH-Zone. Wiederum schweizerische Präsidentschaft seit März 1978.
- - EURONET19: Freihandel mit Informationen. Ermöglicht uns den freien Zugang zu den in Europa in Computern gespeicherten Wissensquellen. Auf PTT-Ebene gute Fortschritte, auf Ebene CH/EWG Explorationsphase abgeschlossen.
- - Exequatur20: D. h. gegenseitig Anerkennung von Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen. «Freihandel mit Urteilen». Schweiz erwägt, eventuell Vorschlag zur Aufnahme von Verhandlungen zu unterbreiten.
b) Kooperationsverträge
- - COST21 (Coopération européenne dans le domaine de la recherche scientifique et technique): Gute Erfahrungen mit dem Prinzip der konzertierten Aktion. Parlament hat Bundesrat einstimmig für weitere 5 Jahre Ermächtigung zum Abschluss von COST-Verträgen erteilt.
- - Fusion22: Wichtigstes Energieforschungsprojekt Europas. Der Rahmenvertrag und die drei Unterverträge sind vom Nationalrat einstimmig genehmigt worden.
- - Rheinschiffahrt23: Kapazitätsbeschränkung muss nach Vorliegen des Gutachtens 1/76 des Europäischen Gerichtshofes auf Wunsch der EWG teilweise neu ausgehandelt werden. Hoffen, dass die Gelegenheit nicht dazu benützt wird, auch andere Verhandlungspunkte, z. B. geographischer Anwendungsbereich, bei dieser Gelegenheit wieder in Frage zu stellen.
- - Währungszusammenarbeit: siehe gesonderte Notiz24.
c) Informationsmechanismen
Es bestehen Informationsmechanismen in den Bereichen Umweltschutz, Verkehrspolitik (GVK), sowie Wirtschafts- und Währungspolitik. Wünschbar wäre ein Konsultationsverfahren hinsichtlich der Rechtsharmonisierung.
- 1
- Notiz: CH-BAR#E7113A#1990/132#214* (777.230). Verfasst von F. Blankart und Ch. Faessler.↩
- 2
- Vgl. dazu die Aufzeichnung von C. Caillat vom 14. November 1978, dodis.ch/50031; das Protokoll von M. von Walterskirchen und A. Egger vom 14. November 1978, dodis.ch/50034 sowie die Aufzeichnung von D. Kaeser vom 17. November 1978, dodis.ch/50032.↩
- 3
- Zur EFTA-Ministerkonferenz vom 23. und 24. November 1978 in Genf vgl. das BR-Prot. Nr. 73 vom 17. Januar 1979, dodis.ch/52891.↩
- 4
- Vgl. dazu auch die Notiz von Ch. Faessler an die Politische Direktion des Politischen Departements vom 24. Februar 1977, dodis.ch/48634; die Notiz von C. Caillat vom 7. März 1977, dodis.ch/50018 sowie die Notizen von M. von Walterskirchen vom 27. Januar 1978, dodis.ch/50024; vom 9. Februar 1978, dodis.ch/50027 und vom 12. September 1978, dodis.ch/50035.↩
- 5
- Vgl. dazu auch die Rede von P. Graber vom 24. Januar 1977, dodis.ch/50007.↩
- 6
- Zum Wiener Gipfel vgl. DDS, Bd. 27, Dok. 25, dodis.ch/48714, bes. Anm. 7 sowie Dok. 33, dodis.ch/48716.↩
- 7
- Vgl. dazu das Telegramm Nr. 179 von C. Caillat an das Integrationsbüro vom 29. Juni 1976, CH-BAR#E2001E-01#1988/16#1280* (C.41.770.0). Vgl. ferner das Rundtelegramm vom 9. Juni 1977, dodis.ch/48639.↩
- 8
- Vgl. dazu DDS, Bd. 27, Dok. 85, dodis.ch/49373.↩
- 9
- Zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vgl. DDS, Bd. 25, Dok. 182, dodis.ch/35776, bes. Anm. 3 sowie DDS, Bd. 26, Dok. 145, dodis.ch/39510.↩
- 10
- Vgl. dazu die Aufzeichnung von F. Blankart vom 27. Januar 1978, dodis.ch/50022.↩
- 11
- Vgl. dazu das Telegramm von Ch. Boesch an die schweizerische Mission in Brüssel und die schweizerische Botschaft in Rom vom 15. November 1977, dodis.ch/48749; die Notiz von A. Egger vom 27. Januar 1978, dodis.ch/48751 sowie das BR-Prot. Nr. 15. Februar 1978, dodis.ch/48750.↩
- 12
- Vgl. dazu DDS, Bd. 27, Dok. 85, dodis.ch/49373.↩
- 13
- Vgl. dazu die Notiz von Ch. Boesch an A. Maillard vom 8. Januar 1978, dodis.ch/50012.↩
- 14
- Vgl. dazu die Notiz von P. R. Jolles an E. Brugger und P. Graber vom 2. Juli 1976, dodis.ch/48489; die Notiz von H. Cuennet vom 31. August 1976, dodis.ch/48490; die Notiz von Ch. Boesch an die Politische Direktion des Politischen Departements vom 8. September 1977, dodis.ch/48791 sowie den Bericht von H.-U. Greiner vom 19. Oktober 1978, dodis.ch/48491.↩
- 15
- Vgl. dazu DDS, Bd. 27, Dok. 140, dodis.ch/49027; die Aufzeichnung von A. Coigny und Ch. Truninger vom 17. Dezember 1976, dodis.ch/48541; die Notiz von F. Blankart an die Politische Direktion des Politischen Departements vom 12. April 1977, dodis.ch/49026; das Telegramm Nr. 22 von E. Vallotton an das Integrationsbüro vom 21. April 1978, dodis.ch/49039 sowie die Notiz von Ch. Faessler vom 9. August 1978, dodis.ch/49041.↩
- 16
- Vgl. dazu auch die Notiz von F. Blankart an P. R. Jolles vom 1. Januar 1976, dodis.ch/50009 sowie die Notiz von F. Blankart vom 26. Januar 1978, dodis.ch/50019.↩
- 17
- Vgl. dazu DDS, Bd. 27, Dok. 87, dodis.ch/49375.↩
- 18
- Vgl. dazu DDS, Bd. 27, Dok. 55, dodis.ch/48103.↩
- 19
- Vgl. dazu das Schreiben von F. Blankart an C. Caillat vom 3. August 1977, dodis.ch/50259; das Schreiben von U. Hochstrasser an F. Blankart vom 8. August 1977, dodis.ch/50260; die Notiz von F. Blankart an P. Aubert vom 14. März 1978, dodis.ch/50261 sowie das Schreiben von F. Blankart vom 22. Dezember 1978, dodis.ch/50262.↩
- 20
- Vgl. dazu das Schreiben von J. Voyame an F. Blankart vom 19. Januar 1976, dodis.ch/49881 sowie das Schreiben von F. Blankart an J. Voyame vom 24. Febraur 1976, dodis.ch/49882.↩
- 21
- Vgl. dazu DDS, Bd. 27, Dok. 57, dodis.ch/49339.↩
- 22
- Vgl. dazu DDS, Bd. 27, Dok. 134, dodis.ch/48759.↩
- 23
- Vgl. dazu das Schreiben von K. Furgler an das Schweizerische Bundesgericht vom 5. Juli 1976, dodis.ch/48659; das BR-Prot. Nr 1994 vom 10. November 1976, dodis.ch/48660 sowie das Schreiben von E. Diez an L. von Planta vom 21. September 1977, dodis.ch/48663. Zum Gutachten vgl. das Schreiben von C. Caillat an F. Blankart vom 13. Juni 1977, dodis.ch/48662.↩
- 24
- Notiz von P.-L. Girard vom 9. November 1978, dodis.ch/52900. Zum europäischen Währungssystem vgl. DDS, Bd. 27, Dok. 192, dodis.ch/50149.↩
Tags
European Communities (EEC–EC–EU)
European Free Trade Association (EFTA)