Sprache: Deutsch
30.12.1976 (Donnerstag)
Nr. 1130. Internationales Erbrecht und Behandlung herrenloser Nachlässe durch die Banken
Protokoll (PV)
Eine rechtliche Lösung der erblosen Vermögen würde dem Finanzplatz Schweiz einiges von seinem schlechten Ruf nehmen. Der Anspruch des Kunden gegenüber der Bank verjährt nicht, diese ist aber nicht verpflichtet, Nachforschungen über Erbansprüche anzustellen.
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Abgedruckt in
Sacha Zala et al.
(Hg.)
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 27, Dok. 43
volume linkZürich/Locarno/Genève 2022
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