Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 27, doc. 115
volume linkZürich/Locarno/Genève 2022
more… |▼▶4 repositories
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2003A#1990/3#891* | |
Old classification | CH-BAR E 2003(A)1990/3 400 | |
Dossier title | Relations culturelles, Généralités (1976–1978) | |
File reference archive | o.302 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7113A#1990/132#11* | |
Old classification | CH-BAR E 7113(A)1990/132 2 | |
Dossier title | Arbeitsgruppe für Historische Standortbestimmung (1978–1978) | |
File reference archive | 771.141 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2025A#1991/168#645* | |
Old classification | CH-BAR E 2025(A)1991/168 95 | |
Dossier title | Abkommen mit Entwicklungsländern / Staatsverträge (Allgemeines und Prinzipielles) (1976–1981) | |
File reference archive | t.302 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2005A#1991/16#5684* | |
Old classification | CH-BAR E 2005(A)1991/16 743 | |
Dossier title | Eidg. Politisches Departement (1976–1978) | |
File reference archive | t.712-5 |
dodis.ch/48763Notiz des Chefs der Sektion für kulturelle und UNESCO-Angelegenheiten des Politischen Departements, P. Stauffer1
Bemerkungen zum Thema kulturelle Aussenpolitik
Kulturelle Aussenpolitik2 bildet einen integrierenden Bestandteil der Aussenpolitik überhaupt. Wie diese, hat sie sich um die Wahrung und Förderung des «wohlverstandenen Landesinteresses» gegenüber der Aussenwelt zu bemühen. Ihr Beitrag hiezu wird darauf gerichtet sein,
generell3 das internationale Ansehen des Landes zu heben, ihm im Ausland höheren Goodwill zu verschaffen;
speziell die Beziehungen zu einem bestimmten Staat (oder einer Staatengruppe bzw. Region) zu intensivieren und zu verbessern.
Kulturelle Aussenpolitik ist ein Handeln, das sich kultureller Mittel für politische Zwecke bedient. Wie immer wir sonst über die Hierarchie der burckhardtschen Potenzen Staat und Kultur4 denken mögen, für unsern Zusammenhang haben wir eine zeitweilige Unterordnung des Kulturellen unter das Politische, eine instrumentale Funktion der Kultur im Dienste der Aussenpolitik zu postulieren.
Der Kultur diese instrumentale Funktion im Dienste der Aussenpolitik zuweisen, heisst nun keineswegs, einer propagandistisch inspirierten «Nationalkultur» das Wort reden oder einen Anspruch auf politisch motivierte Beeinflussung des kulturellen Schaffens erheben. Kulturelle Aussenpolitik bedarf zu ihrer Verwirklichung keiner Eingriffe in die Sphäre künstlerischer Freiheit. Es genügt, wenn Gewähr dafür besteht, dass aussenpolitische Gesichtspunkte dort voll zur Geltung kommen können, wo darüber entschieden wird, welche Art kultureller Aktionen in welchem Land zu welchem Zeitpunkt stattfinden sollen oder zu unterbleiben haben5.
Voraussetzung für die Führung einer kulturellen Aussenpolitik ist mit andern Worten ein gut ausgebautes Mitbestimmungsrecht der aussenpolitisch zuständigen Instanzen bei der Programmierung der Auslands-Kulturtätigkeit. Dass in einem Land mit freiheitlicher politischer Ordnung nur der offiziell geförderte Teil dieser Tätigkeit (d. h. in der Schweiz vor allem die Aktivität der Stiftung Pro Helvetia) solcher politischer Einflussnahme überhaupt zugänglich sein kann, versteht sich von selbst.
Trotz gewissen Verbesserungen, die in jüngster Zeit erzielt werden konnten, verfügt das EPD gegenüber Pro Helvetia nicht über das für die Führung einer kulturellen Aussenpolitik erforderliche Mitbestimmungs- sondern lediglich über ein Mitspracherecht6. Dies sollte für uns kein Grund sein, die Hände resigniert in den Schoss zu legen. Selbst unter den heutigen unbefriedigenden Voraussetzungen bestehen für das EPD noch unausgeschöpfte aussenkulturpolitische Aktionsmöglichkeiten. Es sei z. B. daran erinnert, dass sich der gesetzliche Auftrag von Pro Helvetia praktisch auf die Förderung des Kulturexports beschränkt7.
Nun ist Einbahnverkehr für den kulturellen Bereich sowenig wie für jeden andern als taugliches Modell fruchtbarer Auslandsbeziehungen anzusehen. Als Anreger und Vermittler des Kulturimports haben unsere Botschaften und hat die Zentrale eine wichtige Funktion zu erfüllen, die der eingangs erwähnten Zielsetzung der kulturellen Aussenpolitik durchaus entspricht8: in vielen Fällen wird es uns bei einem ausländischen Partnerland mehr Goodwill eintragen, wenn wir gegenüber seinen kulturellen Errungenschaften Interesse und Hochschätzung bekunden, als wenn wir es durch kulturelle «Exportleistungen» von der Vorzüglichkeit unseres eigenen Angebots zu überzeugen suchen9. An einem aktuellen Beispiel illustriert, das dank der Mitwirkung unserer zuständigen Botschaft und des Departements zustande kam: durch die Präsentation der Mesopotamien-Ausstellung im Genfer Musée d'Art et d'Histoire10 und den aussergewöhnlichen Erfolg dieser Veranstaltung beim Schweizer Publikum hat sich unser Land im Irak wohl mehr Kredit erworben, als wenn Pro Helvetia in Bagdad eine Klee- oder Giacomettiausstellung gezeigt hätte. Womit nichts gegen Klee oder Giacometti gesagt, sondern dargetan sein soll, dass eine an politischen Zielen orientierte, d. h. dem nationalen Interesse verpflichtete kulturelle Auslandstätigkeit der von uns befürworteten Art in der Wahl ihrer Mittel keineswegs nationalistisch zu sein braucht.
Für unser Land besteht die Notwendigkeit, eine aktive kulturelle Aussenpolitik zu betreiben, in besonders hohem Masse, und dies namentlich aus folgenden Gründen:
- - zur Kompensation seiner politisch-militärischen Machtlosigkeit hat gerade der Kleinstaat auf die Wahrung und Mehrung seines moralischen Ansehens bedacht zu sein. Die von uns zu diesem Zweck bisher einseitig bevorzugte humanitäre Wirksamkeit ist nur eines der hiefür geeigneten Mittel. Mindestens gleichwertige Möglichkeiten, seinen Anspruch auf internationale Geltung in einer ihm adäquaten Weise zu legitimieren, bieten sich unserem Land auf kulturellem Gebiet.
- - Wohlstand und Stabilität haben der Schweiz im Ausland eher Missgunst als Sympathie eingetragen. Dadurch, dass wir den wirtschaftlichen Interessen – auch in der Gestaltung unserer auswärtigen Beziehungen – jederzeit Priorität einzuräumen bereit sind, haben wir bis zu einem gewissen Grade selbst der Entstehung jenes unerfreulichen Zerrbildes einer «Schweiz mit Nummernkonti»11 Vorschub geleistet, mit dem wir uns heute auf Schritt und Tritt konfrontiert sehen. Ihm gegenüber gilt es, weit stärker als bisher die Schweiz der Kunst und der Wissenschaft im öffentlichen Bewusstsein unserer Partnerländer zu verankern. Vergröbernd gesagt: statt unsere Energie – defensiv – nur darauf zu verwenden, unausrottbare Legenden um das schweizerische Bankgeheimnis noch und noch zu widerlegen, sollten wir – offensiv – darauf bedacht sein, uns mit ganz andern Themen – etwa den Leistungen unserer bildenden Künstler und Filmregisseure12, unserer Schriftsteller und Wisschenschafter international ins Gespräch zu bringen13.
- - Wegen unserer sprachlich-kulturellen Vielfalt wird es unserm Land schwerer fallen als ethnisch homogenen Nationen, den schweizerischen Beitrag zum europäischen kulturellen Patrimonium als den seinen anerkannt zu sehen. Die Existenz der kulturellen Schweiz versteht sich nicht von selbst, weil ihre Konturen im Norden, Süden und Westen nach den Nachbarländern gleicher Sprache hin verschwimmen. Umso notwendiger ist es, dem Ausland die sehr realen Leistungen dieser kulturellen Schweiz als solche ins Bewusstsein zu rufen. Nicht dass die Werke unserer Künstler, Musiker, Schriftsteller und Gelehrten andernfalls international etwa unbeachtet blieben: auch in Zukunft wüsste die französische und die deutsche Kulturpropaganda unsere Besten zweifellos nicht weniger nachhaltig für sich in Anspruch zu nehmen, als sie das mit Le Corbusier, Arthur Honegger und ansatzweise auch mit Max Frisch bereits getan hat und noch tut14!
Solange auch im kulturellen Bereich ein Klima internationaler Konkurrenz herrscht – und vorderhand scheint deren Ende ungefähr gleich weit entfernt wie jenes des internationalen Wettrüstens – wäre es im Interesse des Ansehens unseres Landes ratsam, diesen kulturellen Bereich als aussenpolitisches Aktionsfeld erheblich ernster zu nehmen als bisher. Die Bundesrepublik bekennt sich bei der Pflege ihrer auswärtigen Beziehungen heute zum Prinzip der «Gleichrangigkeit» von «klassischer» Aussenpolitik, Aussenwirtschaftspolitik und Aussenkulturpolitik. Eingestandenermassen oder auch nicht, lassen sich die meisten Industrieländer vom selben «Dreisäulenprinzip» leiten, wobei etwas in Frankreich und in Österreich die kulturelle Aktion sogar noch vor der wirtschaftlichen auf dem zweiten Platz rangiert. Unsere aussergewöhnlich tiefe Einstufung der kulturellen Auslandstätigkeit deutet darauf hin, dass wir uns auch in dieser Hinsicht für berechtigt halten, an den «Sonderfall Schweiz» zu glauben. Es ist leider zu befürchten, dass wir uns dabei einer Selbsttäuschung hingeben. Sofern wir den «Fall Schweiz» in unserem Zusammenhang aber als «Sonderfall» diagnostizieren wollen, wäre als Therapie wohl eher eine über- als eine unterdurchschnittliche Anstrengungen in Richtung kulturelle Aussenpolitik zu verschreiben.
Kulturelle Aussenpolitik als wesentlichen Teil unserer Aussenpolitik überhaupt anerkennen, hiesse für das EPD eine Führungsrolle auf diesem Gebiet beanspruchen und die Bereitschaft aufbringen, die entsprechende Führungsverantwortung zu übernehmen. Das Departement hätte sich mit einem dieser Aufgabe angemessenen internen Organ auszustatten, das in der Lage wäre, den übrigen staatlichen und halbstaatlichen Trägern der schweizerischen Kulturpolitik mit der nötigen Autorität gegenüberzutreten. Auch ohne die Bewegungsfreiheit des EPD durch grundlegende Veränderungen in der geltenden Kompetenzverteilung zwischen den betreffenden Institutionen – Pro Helvetia, Amt für kulturelle Angelegenheiten (EDI), Amt für Wissenschaft und Forschung (EDI) – zu unsern Gunsten zu erweitern, bestehen für uns Aktionsmöglichkeiten, die zu nutzen unserm Wollen anheimgestellt ist.
Zu denken ist dabei beispielsweise an die «konzeptuelle Lücke»16: Pro Helvetia pflegt eine vorwiegend reaktive Praxis punktueller Aktionen ohne Gesamtkonzept politischer oder anderer Motivation. Wenn das EPD in der Lage wäre, mit Konzepten für Länder- bzw. Regionalprogrammen an Pro Helvetia heranzutreten, die auf aussenpolitischen Prioritäten basierten und dank Zusammenarbeit mit unsern Auslandsvertretungen auf die Gegebenheiten an Ort und Stelle abgestimmt wären, bestünden gute Aussichten, die Aktivität von Pro Helvetia zumindest teilweise in unserm Sinne zu beeinflussen.
Die bisherige offizielle schweizerische Auslands-Kulturtätigkeit – getragen von Pro Helvetia und in geringerem Masse vom Amt für kulturelle Angelegenheiten (EDI) – ist nicht nur einseitig exportorientiert, sondern ausserdem europazentrisch17 bzw. auf den westlichen Kulturkreis ausgerichtet. In Kooperation mit unserer Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und durch Aktivierung des in unserm Land reichlich vorhandenen wissenschaftlichen Potentials – Ethnographen, Archäologen, Museologen etc. – hätte ein künftiger Dienst für kulturelle Aussenpolitik des EPD die bedeutsame Aufgabe zu erfüllen, auch die Dritte Welt in adäquater Weise in den Wirkungsbereich unserer kulturellen Aktion einzubeziehen18.
Wir dürfen uns auch vermehrt daran erinnern, dass unsere Aussenvertretungen primär uns, dem EPD, unterstehen, und dass die übrigen Träger der offiziellen schweizerischen Auslands-Kulturtätigkeit auf deren Dienste angewiesen sind19 Überdies sollten wir uns vom EPD aus solange nicht über mangelnde Aktionsfreiheit auf kulturellem Gebiet beklagen, als wir die Möglichkeiten, die unser Vertretungsnetz uns zur Verwirklichung eigener Initiativen bietet, nicht voll ausnützen. Ohne durch die Inangriffnahme grösserer Projekte Pro Helvetia konkurrenzieren zu wollen, könnten wir unsere Auslandsposten schon durch die Dotierung mit bescheidenen Kulturkrediten in die Lage versetzen, an Ort und Stelle auftauchende Gelegenheiten innert nützlicher Frist zu ergreifen und nicht mehr für Bagatellauslagen zeitraubende Korrespondenzen mit Zürich oder Bern führen zu müssen. Vor allem der Wirkungsgrad der personell relativ gut ausgestatteten Kulturdienste auf grossen Botschaften könnte dadurch in einem Masse erhöht werden, das den finanziellen Mehraufwand weit überträfe.
Ebenfalls im Interesse einer erhöhten Effizienz der Kulturtätigkeit unserer Vertretungen läge die Durchführung von Ausbildungsseminarien für die mit kulturellen Angelegenheiten betrauten Mitarbeiter des Aussendienstes, analog den seit einiger Zeit veranstalteten Wirtschaftsseminarien20. Politisch zielgerichtete und sachgemässe diplomatische Kulturarbeit hat mit der blossen Übertragung künstlerischer Freizeitinteressen auf die berufliche Sphäre nichts zu tun. Sie lässt sich heute mit Allgemeinbildung allein nicht mehr bestreiten, sondern erfordert ihrerseits ein erhebliches Mass an Spezialkenntnissen21.
- 1
- Notiz: CH-BAR#E2003A#1990/3#891* (o.302).↩
- 2
- Handschriftliche Marginalie: 1. Zur Frage der Kulturabkommen vgl. DDS, Bd. 27, Dok. 129, dodis.ch/48768.↩
- 3
- Handschriftliche Marginalie: 2.↩
- 4
- Handschriftliche Marginalie: 2a.↩
- 5
- Handschriftliche Marginalie: 3.↩
- 6
- Vgl. dazu die Notiz von P. Stauffer vom 20. April 1977, dodis.ch/48762 sowie die Notiz von A. Weitnauer an P. Aubert vom 17. Februar 1978, dodis.ch/48764.↩
- 7
- Handschriftliche Marginalie: 3a.↩
- 8
- Vgl. dazu die Notiz von A. Weitnauer an P. Graber vom 23. August 1978, dodis.ch/48765.↩
- 9
- Handschriftliche Marginalie: 4.↩
- 10
- Vgl. dazu das Schreiben von F. Pometta a E. Marthaler vom 6. Dezember 1977, dodis.ch/52259 sowie das Schreiben von P. Stauffer an die schweizerische Botschaft in Bagdad vom 15. Dezember 1977, dodis.ch/52260.↩
- 11
- Vgl. dazu DDS, Bd. 27, Dok. 46, dodis.ch/50107.↩
- 12
- Vgl. dazu DDS, Bd. 26, Dok. 51, dodis.ch/38766.↩
- 13
- Handschriftliche Marginalie: 5.↩
- 14
- Handschriftliche Marginalie: 6.↩
- 15
- Vgl. dazu das Referat von R. Ruffieux an der Botschafterkonferenz 1978, dodis.ch/48278 sowie das Exposé Rayonement culturel de la Suisse an der Botschafterkonferenz 1978, dodis.ch/48279.↩
- 16
- Handschriftliche Marginalie: 7.↩
- 17
- Handschriftliche Marginalie: weiter Weg.↩
- 18
- Vgl. dazu DDS, Bd. 25, Dok. 109, dodis.ch/35534 sowie DDS, Bd. 27, Dok. 98, dodis.ch/50289.↩
- 19
- Vgl. dazu das Schreiben von M. Altdorfer an J. Martin vom 10. April 1978, dodis.ch/49334.↩
- 20
- Vgl. dazu DDS, Bd. 27, Dok. 64, dodis.ch/49452.↩
- 21
- Handschriftliche Marginalie: 8.↩
Tags