Sprache: Deutsch
26.10.1977 (Mittwoch)
Vorstösse im Zusammenhang mit der Gewissens- und Religionsfreiheit
Schreiben (L)
In der Regel kann sich die Schweizer Diplomatie nicht für Einzelfälle von Menschenrechtsverletzungen im Ausland einsetzen. Da weite Kreise in der Schweiz der Problematik der Religions- und Gewissensfreiheit im osteuropäischen Raum grosses Interesse entgegen bringen, soll gegenüber die sowjetischen Delegation auf den Fall des Georgij Vins als Musterbeispiel hingewiesen werden.
Aktenzeichen: B.72.9.15.(1)
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