Lingua: tedesco
7.1.1977 (venerdì)
Neues Handelsregister in Ägypten. Stellung der Ausländer
Lettera (L)
Ausländische Unternehmen können sich in Ägypten nur ins obligatorische Handelsregister eintragen lassen, wenn die ägyptische Beteiligung mindestens 51% beträgt. Bereits früher nationalisierte ausländische Unternehmen sind davon ausgenommen, jegliche Veränderung gegenüber der bisherigen Eintragung ist aber verboten
Riferimento:
512.0
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